Nationales

GBI 2

In Deutschland gibt es bereits seit den 1990er Jahren in Kommunen und Städten Ansätze1 Gender Budgeting einzuführen u.a. Münster, Köln, München, Freiburg, Frankfurt am Main und Halle. Viele dieser guten Ansätze versiegten aber wieder oder wurden nicht weiter geführt oder haben sich in der Haushaltspraxis nicht etablieren können. Treibende Kräfte sind wie auch auf allen anderen politischen und administrativen Ebenen Initiativen aus der Zivilgesellschaft und/oder Nichtregierungsorganisationen, die sich in Anlehnung an internationale Vereinbarungen (beispielsweise Peking+5) einer guten Praxis verpflichtet fühlen und engagieren, so wie die Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin. Diese Initiativen sind weithin vernetzt und tauschen sich aus. Innerhalb des Austausches wurden immer wieder Verwaltungshandelnde und Politiker*innen seitens der NGO‘ s einbezogen und eingeladen.

Im Bundesland Berlin wird seit 2001 auf unsere Lobby- und Durchsetzungs- sowie Begleitungsarbeit im Steuerungsgremium hin mit dem Instrument Gender Budgeting im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gearbeitet. Große Teile des öffentlichen Haushalts werden nach geschlechtergerechten Gesichtspunkten aufgestellt und beständig überprüft. Der Prozess wird fortlaufend vertieft.2

In Bremen3 und Sachsen-Anhalt4 und Hamburg wird ebenfalls seit einigen Jahren versucht, Gender Budgeting im Landeshaushalt parlamentarisch zu verankern. Baden-Württemberg setzt zwei Pilotprojekte zur geschlechtssensiblen Haushaltsfühung um5. Im deutschen Bundestag und innerhalb der Bundesregierung ist es nach Veröffentlichung der umfangreichen Machbarkeitsstudie6 im Jahre 2006 um Gender Budgeting still geworden. Die Bundesregierung hat zwar seitens eines Staatssekretärs aus dem BMFSFJ 2014 Gespräche darüber zugesagt, – allein es tut sich nichts. In Nordrhein-Westfalen wurde Gender Budgeting  nach ersten Ansätzen zu Beginn des Jahrtausends nicht weiter vorangetrieben.7

GB bei UN-CEDAW

Die „Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin“ hat 2003/04 sowie 2006-09 im Rahmen der Alternativberichtserstattung der deutschen Zivilgesellschaft zum UN-Menschenrechtsabkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) einen Alternativbericht (früher: Schattenbericht) eingesandt. Der UN-CEDAW-Ausschuss hat zu beiden Anlässen mit der Bundesregierung einen Dialog darüber geführt und sie 2004 und 2009 aufgefordert, Gender Budgeting im Rahmen von Gender Mainstreaming einzuführen.8 Der Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung zu CEDAW vom November 2008 beinhaltet unseren Bericht zu Gender Budgeting und Forderungen an die Bundesregierung auf den Seiten 6-8.

alternativereportenglishalliancegermanngos2008

Wir geben diesen Teil des Alternativberichts hier in Hinblick auf den in Kürze beginnenden CEDAW- Menschenrechts-Dialog um den nächsten 7. und 8. CEDAW-Staatenbericht Deutschlands, der von der Bundesregierung Ende 2014 vorgelegt wird, und den wir wiederum kommentieren werden, hier wieder:

„(…)

Gender Budgeting wird in Deutschland, vor allem Berlin, aber auch anderen Staaten wenn überhaupt vorwiegend auf der Ausgabenseite betrieben. Wir setzen uns auch dafür ein, ein Gender Budgeting bei der Steuerpolitik und aller Allokationen des Haushalts einzuführen. Hier stoßen wir dann natürlich auf die Themen des Ehegatt*innensplittungs als auch von CEDAW verworfener Ungleichheit und Genderstereotypen generierender Politik, sowie vieler anderer Themen, die es kaum von Seiten der Kommunen (Bezirke) und Länder zu bewältigen gilt: hier vor allem bedarf es der aktiven Arbeit der Bundesebene.

2.2. Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting

Die 2004 vom CEDAW-Ausschuss für die Umsetzung von Gender-Mainstreaming gelobte Bundesregierung hat sich inzwischen von der Gleichstellungsstrategie Gender-Mainstreaming verabschiedet und fällt weit hinter die im 5. Staatenbericht geweckten Erwartungen zurück. Gender Mainstreaming wird von der derzeitigen Bundesregierung nicht mehr pro-aktiv verfolgt (6. Staatenbericht, Teil A.I. „Gleichstellungspolitik als Erfolgsstrategie“). Damit kommt sie ihrer Verantwortung nicht nach, die sie gemäß CEDAW Artikel 2 verpflichtet, „unverzüglich“ eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen. Zudem zeichnet der 6. Staatenbericht ein völlig unzureichendes Bild der Aktivitäten, dies zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting auf den verschiedenen Ebenen der föderalen Struktur in Deutschland gibt.

Die derzeitige Bundesregierung gibt vor, eine Neuausrichtung der Gleichstellungspolitik zu entwicklen. Sie schaffte dazu die Arbeitsstruktur9 ab, die bis dahin ministerienübergreifend die Umsetzung von Gender-Mainstreaming koordinierte. Diese Neuausrichtung der Gleichstellungspolitik gründet sich nicht auf eine Analyse bisheriger Politikstrategien und Ergebnisse. Auch die notwendigen Veränderungen der strukturellen Rahmenbedingungen werden nicht als Ziel benannt.

Ein besonders prominentes Beispiel für die derzeitige Politik der Bundesregierung zeigt sich im Umgang mit der Gleichstellungsstrategie Gender-Budgeting. Trotz der Absichtserklärung von 2004 bezüglich Gender-Budgeting und der von der neuen Bundesregierung im Juni 200710 im Rahmen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgerichteten europäischen Fachkonferenz dazu sowie der vorliegenden Machbarkeitsstudie11 sind bis heute keine Aktivitäten zur Umsetzung von Gender-Budgeting im Bundeshaushalt zu erkennen. Die in Deutschland laufenden Implementierungsprozesse, insbesondere im Bundesland Berlin12 aber auch in den Städten München13, Freiburg14 und Köln bleiben unerwähnt. Durch Gender-Mainstreaming konnten, wenn auch in geringem Maße, gleichstellungspolitische Erfolge erzielt werden. Dass dies oft verschwiegen wird, ist ein beredtes Zeugnis dafür, dass die weitere Umsetzung grundsätzlich verhindert wird. Die Abkehr von Gender-Mainstreaming und die Nichteinführung von Gender-Budgeting stehen im Widerspruch zu vielen außen- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung. Denn im Entwicklungszusammenhang fördert und finanziert sie als Geberland die Umsetzung von Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting in anderen Ländern.

Wir fordern die Bundesregierung auf, Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting gemäß den internationalen Vereinbarungen der EU und der UN15 unverzüglich in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen.16

Insbesondere fordern wir:

  • Die Verantwortung über das Steuerungsgremium des Gender Budgetings dem Bundesfinanzministerium zu übertragen;

  • eine aktive Arbeitsstruktur zu installieren, die die Umsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming ministerienübergreifend koordiniert;

  • in den Steuerungsgremien auch Vertreter_innen des Parlaments, der Zivilgesellschaft (NGOs) und Expert_innen einzusetzen; 

  • den Prozess der Umsetzung von Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming durch eine hochrangige Anbindung auf der Ebene des Kanzler*innenamtes und im Kabinett, eine Struktur der Arbeitsebene, eine Regelung der Verantwortlichkeiten, einen langfristigen Arbeitsplan, Ressourcen und die Berichtspflicht im Parlament so anzulegen, dass er über mehrere Legislaturperioden hinaus eine kontinuierliche Arbeit sicherstellt; 

  • das Haushaltsaufstellungsdokument des Bundes umfassend mit Gender-Daten anzureichern, damit Gender- und Wirkungsanalyse durchgeführt werden können und sicher gestellt werden kann, dass die Finanzpolitik aller Ressorts und das gesamte Haushaltsvolumen für die Gleichstellung eingesetzt werden; 

  • durch Gender-Budgeting als Verfahren modernen haushaltspolitischen Verwaltungs- und Politikhandelns zu gewährleisten, dass durch die Haushaltsaufstellung und Ausgaberealität direkte und indirekte Diskriminierung für alle Individuen ausgeschlossen werden; sich innenpolitisch unverzüglich wieder zur Gender-Mainstreaming-Strategie zu bekennen und die gleichstellungsorientierte Veränderung der strukturellen Rahmenbedingungen als Zielsetzung in den Mittelpunkt ihrer Politik zustellen: Dazu gehört, Gender-Mainstreaming in der GGO18 (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zu belassen und die positiven Ansätze zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in den Ministerien und auf Länderebene und kommunaler Ebene anzuerkennen und daraufaufzubauen;

  • die Prozesse der Umsetzung der Gleichstellungsstrategien Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming in sinnvoller Weise miteinander zu verknüpfen (siehe § 2 GGO), wozu konkrete Prozess-und Ergebnisziele zu benennen sind, die mit klar messbaren Kriterien der Zielerreichung sowie Zeithorizonten auszustatten sind;

  • zu veranlassen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine derzeit am Mittelstand orientierte Familienpolitik konsequent einer Gender-Analyse unterzieht und gleichstellungs-orientiert ausrichtet, wobei darauf zu achten ist, dass negative und retraditionalisierende Wirkungen auf Geringverdienende in Zukunft vermieden werden.“  (…)

Hierauf erfolgte nach der Debatte in Genf die folgende Ausführung des CEDAW-Ausschusses in den abschließenden  Bemerkungen: CEDAW/C/DEU/CO/6 aus dem Jahr 2009, 43. Sitzung von CEDAW zu GenderBudgeting als Aufgabenstellung seitens der UN an die Bundesregierung zur bindenden Umsetzung von CEDAW:

„(…)

Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit und geschlechtergerechtes Finanzmanagement öffentlicher Haushalte

23. Der Ausschuss nimmt die Schwierigkeiten des Vertragsstaates bei der Umsetzung seiner Strategie bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit zur Kenntnis, bedauert jedoch, dass diese Schwierigkeiten im Berichtszeitraum zu einer Veränderung seiner Gleichstellungspolitik geführt haben. Insbesondere ist der Ausschuss besorgt, dass die Arbeitsstrukturen zur ministerienübergreifenden Koordinierung der Umsetzung des Leitprinzips geschlechtergerechtigkeit abgebaut worden sind. Außerdem sieht der Ausschuss mit Sorge, dass trotz der Absichtserklärung zum geschlechtergerechten Finanzmanagement der öffentlichen Haushalte von 2004 und 2007, einschließlich der veröffentlichten Machbarkeitsstudie, bislang keine Schritte zur Umsetzung geschlechtersensibler Haushalte im Bundeshaushalt unternommen wurden.

24. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, zu dem integrierten Konzept der Geschlechtergerechtigkeit zurückzukehren, das in den vorherigen abschließenden Bemerkungen (A/59/38, Ziffer 378) vom Ausschuss begrüßt worden war. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, im Rahmen seines Systems zur Anwendung des Leitprinzips der Geschlechtergerechtigkeit effektive Überwachungs- und Verantwortlichkeitsmechanismen einzuführen und in diesen Mechanismen auch Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung des Konzepts der Geschlechtergerechtigkeit vorzusehen. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, gemäß seiner Absichtserklärung ein Konzept für das geschlechtergerechte Finanzmanagement der öffentlichen Haushalte einzuführen, das alle Ministerien umfasst und von jedem Ministerium eine Bewertung seines Fachhaushalts unter dem Gleichstellungsaspekt sowie eine Berichterstattung darüber in seinen Haushaltsvorlagen verlangt. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, sich an den Erfahrungen einiger Bundesländer mit der erfolgreichen Umsetzung des geschlechtergerechten Finanzmanagements in ihrer Haushalts- und Finanzpolitik zu orientieren. (…)“19

Diese Forderungen sind zwar bislang uneingelöst, aber wir sind gespannt, ob und wie die momentane Bundesregierung in ihrem 7. Staatenbericht dem CEDAW-Ausschuss die Einlösung der oben genannten (Haus-) Aufgabe erläutern wird. Wir hoffen, dass eine methodisch substantielle Einführung des Gender Budgetings angekündigt und vor allem dann umgesetzt werden wird.

Gender Budgeting wird in Deutschland, vor allem Berlin, aber auch anderen Staaten wenn überhaupt vorwiegend auf der Ausgabenseite betrieben. Wir setzen uns auch dafür ein, ein Gender Budgeting bei der Steuerpolitik und aller Allokationen des Haushalts einzuführen. Hier stoßen wir dann natürlich auf die Themen des Ehegatt*innensplittungs als auch von CEDAW verworfener Ungleichheit und Genderstereotypen generierender Politik, sowie vieler anderer Themen, die es kaum von Seiten der Kommunen (Bezirke) und Länder zu bewältigen gilt: hier vor allem bedarf es der aktiven Arbeit der Bundesebene.

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1 Deutscher Städtetag (Hg.): Gender Mainstreaming. Best-Practice-Beispiele aus den Kommunen. 2003, S. 10–12
2 Zweiter Bericht der Berliner Senatsverwaltung zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. Berlin 2004.
3 Armstroff, Thorsten: Pilotprojekt zur Umsetzung von Gender Budgeting. Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm Bremen und
Bremerhaven. Europäische Union, Brüssel 2008.
4 Im Sachsen-Anhaltinischen Landtag ist 2011 der Beschluss zur Implementierung von Gender Budgeting getroffen worden, Sachsen-Anhalt.DRS_6_0155.
5 Koalitionsvertrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Baden-Württemberg 2011. Siehe http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf; S. 52; 28.08.2013.

6 Färber, Christine: Machbarkeitsstudie Gender Budgeting auf Bundesebene; Siehe:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.html, 10.10.2014 [alternativ: Gender Budgeting in Deutschland (ein grober Überblick):

http://www.gender.de/cms-gender/wp-content/uploads/20140516_genderbuero_GB_D.pdf]

7 Erbe, Birgit; Frey, Regina: Gender Budgeting als Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Haushaltspolitik. In: Lichtenecker, Ruperta; Salmhofer, Gudrun (Hg.): Gender Budgeting. Innsbruck 2006, S. 181–198, S. 186.

8 Siehe den ganzen Dialog 2004 unter der Deutschen Flagge, darunter auch der http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=194&Lang=en und die Abschließenden Bemerkungen sind unter Concluding Observations zu öffnen.

9 Interministerielle Arbeitsgruppe Gender-Mainstreaming und das Referat Gender-Mainstreaming im BMFSFJ.

10 Dokumentation [in DE, E, F] unter http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Kategorien/ Publikationen/Publikationen,did=101658.html, besucht am 26.4.2008.

11 BMFSFJ (Hrsg.): „Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting auf Bundesebene“, Berlin 2007. Veröffentlicht: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/root,did=101104.html, besucht am 09.10.2014

12 Siehe: http://www.berlin.de/sen/gender/gender-budget/index.html, besucht am 7.5.2008 [Nachtrag: Seite existiert nicht mehr; das Angebot ist aktuell zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/frauen/gleichstellung/gender-budgeting/]

13 Siehe: http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/frauengleichstellung/broschueren/kiel_ endfassung.pdf, besucht am 17.5.2008. [Link ist nicht aufrufbar, 11.10.2014; alternativ: http://www.djb.de/static/common/download.php/save/638/CEDAW_Gesamtbericht_081215.pdf

14 Siehe: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1148777_l2/index.html. [Link ist nicht aufrufbar, 10.10.2014]

15 EU-Richtlinie zu Gender-Mainstreaming (1997), Amsterdamer Vertrag (1999), UN-Ebene: Pekinger Aktionsplattform(1995, 2000 ff.), Monterrey Consensus (2002), CSW (2008).

16 Unter www.cedaw-alternativbericht.de kann eine Langfassung dieser Ausführungen zu Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming abgerufen werden. [Link ist nicht aufrufbar, 10.10.2014; alternativ: http://ec.europa.eu/ewsi/en/resources/index.cfm]

17 Artikel 2 CEDAW.

18 Gender-Mainstreaming wurde 2000 in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Artikel 1, § 2 festgeschrieben.In Deutschland wird ausschließlich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Zusammenarbeit der Bundesministerien geregelt. Das heißt ein auf die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau (und aufgrund des Geschlechts/Gender) gerichteter Prozess der gesamten Bundesregierung muss hierin festgelegt werden.

19 In allen UN_Sprachen und Englisch einsehbar hier: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2fC%2fDEU%2fCO%2f6&Lang=en und hier http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=350&am

 

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